DirX Audit Lizenzvereinbarung (Deutsche Fassung)
Das Programm DirX Audit ist Eigentum der Eviden Germany GmbH, Münchian, und national wie international urheberrechtlich geschützt.
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bitte sorgfältig lesen: Lesen Sie die in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag beschriebenen Rechte und Einschränkungen sorgfältig durch. Sie erhalten keine über die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte hinausgehenden Rechte. Sie werden gebeten, die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages zu prüfen und ihnen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Diese Software wird auf Ihrem Computer nur installiert, wenn Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages zustimmen. Sie können diese Software als Testversion 180 Tage lang nutzen. Für diesen Zeitraum gelten die Regelungen gemäß Teil A. Wenn Sie die Software über diesen Zeitraum hinaus weiter nutzen wollen, müssen Sie von Eviden Germany GmbH, einer Atos Landesgesellschaft oder einem von Eviden Germany GmbH autorisierten Dritten in Verbindung mit dem Abschluss eines Softwareüberlassungsvertrags einen Aktivierungscode erwerben. Während der 180-tägigen Testphase können Sie die Testversion jederzeit durch Eingabe eines Aktivierungscodes in eine Vollversion wandeln. Für die Vollversion gelten die Regelungen gemäß Teil B. Das Programm DirX Audit enthält auch Open Source Software, die besonderen Lizenzbedingungen unterliegt. Diese Regelungen gelten sowohl für die Testversion, als auch für die Vollversion und sind in Teil C geregelt. |
Teil A dieser Bedingungen findet auf die Testversion Anwendung;
Teil B findet auf die reguläre Version der Software Anwendung, für die ein Softwareüberlassungsvertrag geschlossen wurde;
Teil C findet sowohl auf Teil A als auch Teil B Anwendung und enthält Spezialregelungen betreffend Open Source Software.
Teil D Vorrang der englischen Fassung.
TEIL A: ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für DIE UNENTGELTLICHE DirX Audit 180 TAGE TESTVERSION ("EVALUATION COPY")
Lizenzdauer, Nutzungsrechte
A1.1
Mit der Installation der Software (Programme) stimmen Sie allen Bedingungen und Konditionen dieses Lizenzvertrages zu. Sie können Ihre Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie alle Installationen der Programme löschen. Das Nutzungsrecht endet automatisch, wenn Sie die Bedingungen des Lizenzvertrages nicht einhalten, spätestens jedoch 180 Tage nach erstmaliger Installation der Programme. Die DirX Audit Testversion kann sich nach der 180-tägigen Testphase automatisch für die weitere Nutzung sperren.
A1.2
Ihnen steht an der Evaluation Copy das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, auf 180 Tage beschränkte Recht zu, die Programme für interne Testzwecke im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung zu nutzen. Eine produktive Nutzung der Software ist nicht gestattet. Sie verpflichten sich, zeitlich unbegrenzt dafür zu sorgen, dass die Programme und Programmunterlagen einschliesslich der Vervielfältigungen auch in bearbeiteten, erweiterten oder geänderten Fassungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Eviden Germany GmbH Dritten nicht bekannt werden. Sie werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Eviden Germany GmbH Programme oder Programmunterlagen vervielfältigen oder Programme ändern. Sie werden die Programme nicht verändern, übersetzen, zurückentwickeln oder -übersetzen und keine Programmteile herauslösen. Sie dürfen die Programme weder dekompilieren noch disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode abzuleiten. Sie werden alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke nicht entfernen. Bei erlaubter Vervielfältigung werden Sie sie unverändert mitvervielfältigen, alle Kopien mit einer fortlaufenden Nummer versehen, aus der auch die Programmseriennummern zu entnehmen sind und über den Verbleib aller Kopien Aufzeichnungen führen, die Eviden Germany GmbH auf Wunsch einsehen kann. Dieser Lizenzvertrag berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme von Supportleistungen.
A2. Haftung
Eviden Germany GmbH ÜBERLÄSST IHNEN DIE PROGRAMME "WIE BESEHEN" ("AS IS") OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG.
DER BENUTZER ÜBERNIMMT DAS UNEINGESCHRÄNKTE RISIKO für DIE VERWENDUNG DIESES PROGRAMMS. Eviden Germany GmbH UND SEINE LIEFERANTEN können für DIE LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE, DIE SIE DURCH DIE NUTZUNG DER PROGRAMME ODER DES BEGLEITMATERIALS ERZIELEN, KEINE GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNEHMEN. Eviden Germany GmbH UND SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND EINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAfür, DASS KEINE SCHUTZRECHTE DRITTER VERLETZT WERDEN, UND AUCH NICHT DAfür, DASS DIE PROGRAMME MARKTGÄNGIG ODER für IRGENDEINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND.
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
A3. Ausfuhrgenehmigungen, Gerichtsstand
A3.1
Die Ausfuhr der Software (inklusive dem Download der Software in Drittländern) kann - z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes - der Genehmigungspflicht unterliegen.
A3.2
Sie verpflichten sich, bei eigenen Ausfuhren und beim Download der Software in Drittländern die für die Software einschlägigen Ausfuhrvorschriften der EU bzw. der EU-Mitgliedsstaaten sowie der USA unbedingt zu beachten. Ein Download der Software bzw. der Export /Re-Export der Software in die Länder Iran, Kuba, Nord Korea, Syrien und Sudan ist verboten.
TEIL B: ENDBENUTZER- LIZENZBEDINGUNGEN DirX Audit ("LIZENZ")
I. SOFTWARELIZENZIERUNG
I.1
Die Software wird nicht verkauft, sondern Ihnen lediglich in maschinenlesbarer Form zur Nutzung überlassen. Hierzu ist immer ein gesonderter Vertrag über die Softwareüberlassung mit Eviden Germany GmbH, einer Atos Landesgesellschaft (im Folgenden gemeinschaftlich Eviden Germany GmbH genannt) oder einem von Eviden Germany GmbH autorisierten Dritten abzuschliessen.
I.3
Die Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen ausschliesslich Eviden Germany GmbH und/oder seinen Lieferanten zu. Die Software ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze als auch internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Die Verwendung der Software ist nur im Rahmen dieser Lizenzbestimmungen erlaubt.
II. DEFINITIONEN
II.1
Software umfasst den gesamten Inhalt der Dateien sowie Datenträger, sofern solche mit der Software geliefert werden. Dazu gehören unter anderem Computerprogramme von Eviden Germany GmbH oder Dritten im Object Code und dazugehöriges schriftliches Erläuterungsmaterial (Dokumentation).
II.2
Der Begriff Software umfasst weiterhin alle Updates, Upgrades, modifizierte Versionen, Ergänzungen sowie Kopien der Ihnen durch Eviden Germany GmbH lizenzierten Software.
II.3
Ein Update ist die Aktualisierung einer bestehenden Version mit Fokus auf Fehlerbereinigung und gegebenenfalls unwesentliche funktionale Ergänzungen (z.B. zusätzliche Treiber).
II.4
Ein Upgrade ist eine neue Version / funktionale Erweiterung gegebenenfalls mit Fehlerbereinigung für alte Versionen, deren Lizenzierung eine gültige Lizenz einer definierten Vorgängerversion voraussetzt.
II.5
Eine "Identität" ist ein Satz von Daten (z.B. Attribute, Profile, Zertifikate, etc.), die dasselbe Objekt repräsentieren (z.B. Benutzer, Person, Applikation, Ressource, Gerät), und eine "Identitätsbezogene Lizenz" ist eine Lizenz, die das Recht gewährt, das Softwareprodukt für die Verwaltung von maximal der lizenzierten Anzahl von Identitäten zu nutzen.
II.6
Ein Client greift in einem Netzwerk im Unternehmen des Kunden auf einen Server zu. Je nach Art der Funktionalitäten, die die Server-Software bereitstellt, können Clients hierbei beispielsweise Benutzer, Agenten, Geräte, Identitäten oder Kommunikationskanäle etc. sein. Art und Anzahl der nutzungsberechtigten Clients sind im Vertrag definiert.
II.7
Server-Software ist im Gegensatz zu einer Einzelplatz-Software ein Programm, das auf einem Server-Computer (Host) installiert wird und auf die Clients zugreifen, um die Funktionalitäten der Software in Anspruch zu nehmen.
III. NUTZUNGSRECHTE
III.1
Ihnen steht das nicht ausschliessliche Recht zu, die Ihnen vertragsgemäß überlassene Software im Land des Lieferortes für eigene Zwecke zu nutzen. Hierzu dürfen Sie bei Server-Software eine Kopie des jeweiligen Softwareproduktes auf einem einzigen Server installieren.
III.2
Das Entbündeln oder Repackaging der Software zum Vertrieb oder Weiterverkauf ist nicht gestattet.
III.3
Ist eine Lizenz für eine Server-Software im Vertrag als Netzwerklizenz vereinbart, sind Sie berechtigt in Abweichung von Ziffer III.1 die Software auf beliebig vielen Servern innerhalb seines eigenen Netzwerkes zu installieren. Die Anzahl der Server, auf denen die Software jeweils gleichzeitig genutzt werden darf, ergibt sich aus der Anzahl der vereinbarten Lizenzen, sofern im Einzelfalle nichts Abweichendes vereinbart ist.
III.4
Ist eine Lizenz als Identitätsbezogene Lizenz vereinbart, sind Sie berechtigt, mit der Software die Daten von maximal der Anzahl der lizenzierten Identitäten zu verwalten.
III.5
Sie dürfen die Software weder dekompilieren noch disassemblieren, keine Programmteile herauslösen, Reverse Engineering vornehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode abzuleiten; ausgenommen in dem Masse, in dem dies durch zwingendes Recht vorgesehen ist.
III.6
Sie werden zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Software einschliesslich der Vervielfältigungen und Dokumentationen auch in bearbeiteten, erweiterten oder geänderten Fassungen als vertraulich behandelt wird.
III.7
Sie dürfen weder die Software selbst noch die Rechte an der Software vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, Dritten zur Nutzung überlassen, abtreten oder übertragen, noch die Software kopieren oder das Kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen.
III.8
Sie werden die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Eviden Germany GmbH Dritten nicht zugänglich machen. Ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zur Weitergabe der Software an Dritte besteht nicht. Soweit Eviden Germany GmbH der Weitergabe zustimmt, steht diese unter der Bedingung, dass
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Sie dem Dritten die Einhaltung der Ziffern I - III auferlegen und die Seriennummer(n), die Software und sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschliesslich aller Kopien, Updates und früherer Versionen an diese natürliche oder juristische Person übertragen,
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Sie keine Kopien, einschliesslich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und
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der Empfänger diese Lizenzbestimmungen sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie die Softwarelizenz legal erworben hat,
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Sie Eviden Germany GmbH Namen und Anschrift des Empfängers mitteilen.
III.9
Sie dürfen Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür von der Software eine Sicherungskopie auf einem beweglichen Datenträger herstellen. Darüber hinaus dürfen Sie die Software nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Eviden Germany GmbH kopieren.
III.10
Sie werden alphanumerische Kennungen, Markenzeichen und Urheberrechtsvermerke nicht entfernen. Bei erlaubter Vervielfältigung werden Sie sie unverändert mitvervielfältigten, alle Kopien mit einer fortlaufenden Nummer versehen, aus der auch die Softwareseriennummern zu entnehmen sind und über den Verbleib aller Kopien Aufzeichnungen führen, die Eviden Germany GmbH auf Wunsch einsehen kann.
Zwingende urheberrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
III.11
Sofern die Software eine Aktivierung verlangt, werden Sie die Software innerhalb von 30 Tagen nach deren erstmaliger Installation aktivieren, erst dann ist die Installation abgeschlossen. Hierfür sind von Ihnen die erforderlichen Informationen in der Art einzutragen, wie dies in der Installationssequenz der Software beschrieben ist. Nach Änderungen an der Hardware kann es erforderlich sein, die Software erneut zu aktivieren.
Erfolgt die Aktivierung nicht innerhalb von 30 Tagen nach erstmaliger Installation, kann die Software nach Ablauf dieser Frist für eine weitere Verwendung gesperrt werden. Durch Eingabe eines gültigen Aktivierungscodes, der jederzeit bei Eviden Germany GmbH gegen Nachweis der Berechtigung angefordert werden kann, haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Software wieder freizuschalten.
III.12
Jeder ergänzende Programmcode (z. B. Patch), der Ihnen im Rahmen einer Serviceleistung oder Nacherfüllung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der jeweils überlassenen Software betrachtet und unterliegt diesen Lizenzbedingungen, sofern im Einzelfalle nichts Abweichendes vereinbart wurde.
IV. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG VON Eviden Germany GmbH
IV.1
Eviden Germany GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Softwarefunktionen Ihren Anforderungen genügen, dass die Software mit anderen von Ihnen ausgewählten Softwareprodukten zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler beseitigt werden können.
IV.2
Gewährleistungsansprüche als auch sonstige Haftungs- und/oder Aufwendungsersatzansprüche stehen Ihnen nur in dem Masse zu, wie sie in einem zwischen Ihnen und Eviden Germany GmbH oder einem von Eviden Germany GmbH autorisierten Dritten abgeschlossenen Software-Überlassungsvertrag vereinbart sind. Sonstige Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber Eviden Germany GmbH, seinen Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmern sind ausgeschlossen.
IV.3 Haftungsbeschränkung:
DER BENUTZER ÜBERNIMMT DAS UNEINGESCHRÄNKTE RISIKO für DIE VERWENDUNG DIESES PROGRAMMS. Eviden Germany GmbH UND SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN für DIE LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE, DIE SIE DURCH DIE NUTZUNG DER PROGRAMME ODER DES BEGLEITMATERIALS ERZIELEN, KEINE GEWÄHRLEISTUNG. MIT AUSNAHME DES IN IV.2 GENANNTEN FALLS ÜBERNEHMEN Eviden Germany GmbH UND IHRE LIEFERANTEN WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND EINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAfür, DASS KEINE SCHUTZRECHTE DRITTER VERLETZT WERDEN, UND AUCH NICHT DAfür, DASS DIE PROGRAMME MARKTGÄNGIG ODER für IRGENDEINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND.
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird.
Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
V. RECHTLICH UNWIRKSAME BESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen rechtlich unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein, wird die Gültigkeit dieser Lizenzbedingungen im Übrigen davon nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, die die betreffende Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, wirksame Bestimmung ersetzt.
VI. AUSFUHRGENEHMIGUNGEN, GELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND
VI.1
Die Ausfuhr der Software (inklusive dem Download der Software in Drittländern) kann - z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes - der Genehmigungspflicht unterliegen.
VI.2
Sie verpflichten sich, bei eigenen Ausfuhren und beim Download der Software in Drittländern die für die Software einschlägigen Ausfuhrvorschriften der EU bzw. der EU-Mitgliedsstaaten sowie der USA unbedingt zu beachten. Ein Download der Software bzw. der Export /Re-Export der Software in die Länder Iran, Kuba, Nord Korea, Syrien und Sudan ist verboten.
VI.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss der Bestimmungen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist München.
TEIL C: BESONDERE REGELUNGEN BETREFFEND OPEN SOURCE SOFTWARE
Das Programm DirX Audit enthält, neben anderen Bestandteilen, Open Source Software, die unter den Bedingungen einer Open Source Lizenz lizenziert ist und von Dritten entwickelt wurde. Diese Open Source Software Dateien sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Rechte hinsichtlich jedweder Nutzung dieser Open Source Software, die über die blosse Ausführung der Eviden Germany GmbH-Programme hinausgeht, unterliegt den Regelungen der betreffenden Open Source Software Lizenzen.
Soweit Sie diese Lizenzbedingungen befolgen, sind Sie berechtigt, die Open Source Software so zu verwenden, wie es in den Lizenzbedingungen vorgesehen ist. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Eviden Germany GmbH-Lizenzbedingungen und den Lizenzbedingungen der Open Source Software, gehen die Bedingungen der Open Source Software im Hinblick auf die Open Source Software-Bestandteile dieses Programms vor.
Eine Liste der Open Source Software Programme, die in dem Programm DirX Audit enthalten sind, sowie die hierzu gehörenden Lizenzen sind im ANHANG A zu dieser Lizenzvereinbarung enthalten (Datei DirX_Audit_License_ANHANG_A.pdf der Software).
I. DEFINITION
Soweit in dieser Vereinbarung verwendet, bezeichnet der Begriff "Open Source Software" jegliche Software, die frei von Lizenzgebühren (z. B. sind Gebühren für die Ausübung der lizenzierten Rechte untersagt, wohingegen Gebühren für die Deckung der Kosten des Lizenzgebers grundsätzlich zulässig sind) unter jeglichen Lizenzbedingungen ("Open License Terms") lizenziert wird, die jedem Nutzer gestatten die betreffende Software zu bearbeiten und/oder als Bedingung für Veränderungen und/oder die Verbreitung betreffender Software und/oder jeglicher Software, die in die betreffende Software eingebunden, aus ihr herausentwickelt oder mit ihr vertrieben wird ("Derivative Software") verlangen, dass der Quellcode betreffender Software und/oder Derivativer Software allen Nutzern dieser Software zu Zwecken der Information und Bearbeitung verfügbar gemacht wird.
Bei den folgenden Lizenzen handelt es sich beispielsweise (nicht abschliessend) um Open Source Bedingungen: die GNU General Public License (GPL), die GNU Lesser oder Library GPL (LGPL).
II. IDENTIFIKATION VON OPEN SOURCE SOFTWARE
Eviden Germany GmbH wird die in dem Programm DirX Audit enthaltene Open Source Software, einschliesslich der anwendbaren Lizenztexte identifizieren und wird derartige Lizenztexte dem Softwareprodukt beifügen. Sollten die auf irgendeinen Bestandteil der Open Source Software anwendbaren Lizenztexte die Verbreitung des Quellcodes der Open Source Software und der Build Scripts mit der Open Source Software verlangen (oder alternativ ein Angebot, den Qüllcode und die Build Scripts auf Anfrage zur Verfügung zu stellen), wird Eviden Germany GmbH diesen Quellcode oder dieses Angebot dem Erwerber zusammen mit dem Softwareprodukt zur Verfügung stellen.
III. AUSSCHLUSS VON LIZENZGEBÜHREN IN BEZUG AUF DIE OPEN SOURCE SOFTWARE
Dem Erwerber werden für die Nutzung, Wiedergabe, Verbreitung oder Bearbeitung der Open Source Software keine Lizenzgebühren in Rechnung gestellt.
IV. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG
Sie anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass Eviden Germany GmbH für die Open Source Software als solche keine Garantie, weder ausdrücklich noch konkludent, übernimmt. Eviden Germany GmbH gewährleistet lediglich, dass das unveränderte Programm DirX Audit im Wesentlichen im Einklang mit den Produktspezifikationen, wie sie in Teil A Ziffer A2 (Haftung) und Teil B Ziffer IV Gewährleistung / Haftung von Eviden Germany GmbH) aufgeführt sind, funktioniert. Weder treffen Eviden Germany GmbH Gewährleistungspflichten im Hinblick auf eine Verbreitung oder Bearbeitung der Open Source Software durch Sie, noch ist Eviden Germany GmbH Ihnen gegenüber insoweit zur Freistellung von Ansprüchen Dritter verpflichtet.
V. ANERKENNUNG DER OPEN SOURCE LIZENZBEDINGUNGEN
Hiermit akzeptieren sie, dass die Open Source Software den dem Programm DirX Audit beigefügten Open Source Lizenzbedingungen unterliegt. Soweit es einen Widerspruch zwischen dieser Vereinbarung und den Open Source Bedingungen gibt, gehen die Open Source Bedingungen den Bedingungen dieser Vereinbarung in Bezug auf die Open Source Software vor.